Schulordnung

 

der Marienschule Friesoythe

 

 

 

 

 

Regeln sind wichtig,

 

damit unser Schulalltag gelingt!

 

 

 

Damit wir ans alle an unserer Schule wohl fühlen, wollen wir uns anderen gegenüber so verhalten, wie wir selber gern behandelt werden möchten.

 

 

 

1.  Dazu haben wir an der Schule 6 Wohlfühlregeln eingeführt, die ein friedliches und freundliches Miteinander unterstützen.

 

 

 

 

2.  Lehrer-Schüler-Eltern-Vereinbarung

 

 

 

 

 

Lehrer, Schüler und Eltern der Marienschule wollen eine vertraute und anregende Lernumgebung schaffen, in der alle Schüler trotz unterschiedlicher Voraussetzungen gern und angstfrei am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilnehmen.

 

 

 

 

 

2.1 Lehrer*innen und päd. Mitarbeiterinnen

 

 

 

 

 

Als Lehrkraft und päd. Mitarbeiterin der Marienschule

 

 

 

  • verpflichte ich mich, die Eltern über die schulische Entwicklung ihres Kindes zu informieren

 

 

 

  • informiere ich die Eltern bei Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten ihres Kindes

 

 

 

  • halte ich verabredete Regeln und Absprachen konsequent ein

 

 

 

  • beginne ich pünktlich mit dem Unterricht

 

 

 

  • kontrolliere ich regelmäßig die Hausaufgaben

 

 

 

  • begegne ich allen Schülern und Eltern fair, freundlich und hilfsbereit und arbeite mit ihnen zusammen.

 

 

 

  • bewerte ich Schülerleistungen vorurteilsfrei und durchschaubar.

 

 

 

  • reflektiere ich Unterrichtsergebnisse, -inhalte und –gestaltung in der Zusammenarbeit mit allen an der Schule Beteiligten.

 

 

 

 

 

 


 

 

2.2 Eltern / Erziehungsberechtigte

 

 

 

 

 

  • Ich/Wir schicke(n) mein/unser Kind regelmäßig, pünktlich und gepflegt zur Schule und sorge für ein ausgewogenes Frühstück.

 

 

 

  • Ich/Wir informiere(n) bei Fehlzeiten durch Krankheit die Schule.

 

 

 

  • Ich/Wir unterrichte(n) den Klassenlehrer über alles, was das Lernen oder Verhalten beeinträchtigen könnte.

 

 

 

  • Ich/Wir beschaffe(n) alle benötigten Unterrichtsmaterialien und achte(n) darauf, dass mein/unser Kind diese Materialien mit zum Unterricht nimmt.

 

 

 

  • Ich/Wir nehme(n) an allen Elternabenden oder anderen Informationsveranstaltungen teil.

 

 

 

  • Ich/Wir suche(n) das Gespräch mit den beteiligten Lehrern, um mich/uns über den Lernfortschritt und die Lernziele meines/unseres Kindes zu informieren.

 

 

 

  • Ich/Wir suche(n) bei Fehlverhalten des Kindes das Gespräch, um gemeinsam mit der Schule nach Lösungen zu suchen.

 

 

 

  • Ich/Wir unterstütze(n) mein/unser Kind bei den Hausaufgaben, indem ich/wir Interesse zeige(n), für einen geeigneten Arbeitsplatz sorge(n), bei Schwierigkeiten eine Notiz in das Hausaufgabenheft schreibe(n) und auf Vollständigkeit achte(n).

 

 

 

  • Ich/Wir begegne(n) allen Mitarbeitern und Schülern der Marienschule freundlich, höflich und hilfsbereit.

 

 

 

  • Damit mein Kind schulische Erfolge erzielen kann, sorge(n) ich/wir für einen kindgerechten Umgang (Zeiten, Inhalte) mit dem Fernseher / den Medien (z.B. halte(n) ich/wir das Kinderzimmer frei von Fernseher, PC, Playstation, …).

 

 

 

 

 

 


 

 

2.3 Schüler

 

 

 

 

 

Als Schüler der Marienschule werde ich mich anstrengen:

 

 

 

 

 

  • so viel wie möglich zu lernen

 

 

 

  • in den Unterrichtsstunden aufmerksam zu sein, mitzuarbeiten und meine Mitschüler nicht zu stören

 

 

 

  • alle Unterrichtsmaterialien dabei zu haben

 

 

 

  • Gegenstände, die den Unterricht stören, zu Hause zu lassen.

 

 

 

  • meine Hausaufgaben täglich aufzuschreiben und vollständig und sorgfältig zu erledigen

 

 

 

  • mit meinen eigenen und mit fremden Sachen sorgsam umzugehen, besonders auch die ausgeliehenen Spielsachen pfleglich zu behandeln

 

 

 

  • die Wohlfühlregeln der Schule einzuhalten

 

 

 

  • den Klassenraum, die Flure, Fachräume und Toiletten und den Schulhof sauber zu halten.

 

 

 

  • keine körperliche Gewalt anzuwenden oder zu dulden

 

 

 

  • allen Erwachsenen und Mitschülern freundlich, höflich und hilfsbereit zu begegnen und mit ihnen zusammen zu arbeiten

 

 

 

 

 

Die Lehrer haben die Verantwortung für mich, deshalb beachte ich ihre Anweisungen.

 

 

 

 


 

 

3.  Maßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Absprachen und Verhaltensregeln

 

 

 

Absprachen und Regeln können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie auch eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Maßnahmen greifen, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wird:

 

 

 

·         Versäumtes muss zu Hause oder nach dem Unterricht in der Schule nachgeholt werden / Eltern werden über den Hausaufgabenplaner über Versäumtes informiert.

 

 

 

·         Gegenstände werden eingesammelt und können von Eltern wieder abgeholt werden.

 

 

 

·         Verschmutzungen säubern Kinder selber, Schäden müssen von Eltern ersetzt werden, bei grobem Verstoß erfolgt Strafanzeige.

 

 

 

·         Eventuell klasseninterne Konsequenzen, die mit dem Schüler vereinbart sind, z.B. zeitlich begrenztes Pausenverbot.

 

 

 

·         bei Vergehen gegen die Wohlfühlregeln müssen Schüler*innen den Reflexionsbogen ausfüllen. Diese wirken sich negativ auf die Bewertung des Sozialverhaltens bzw. Arbeitsverhaltens im Zeugnis aus.

 

 

 

·         Beim 3. Reflexionsbogen erfolgt ein Nachsitzen am folgenden Freitag in der 5. bzw. 6. Stunde.

 

 

 

·         Beim 4. Reflexionsbogen wiederholt sich das Nachsitzen.

 

 

 

·         Beim 5. Reflexionsbogen erfolgt ein Elterngespräch in der Schule.

 

 

 

·         Bei akuten Vergehen werden die Eltern benachrichtigt und müssen ihr Kind sofort von der Schule abholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift Lehrer*innen: Ich akzeptiere die Erziehungsvereinbarung und bespreche sie im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern.

 

 

 

 

 

Unterschrift Erziehungsberechtigte: Ich akzeptiere die Erziehungsvereinbarung und bespreche sie zu Hause mit meinem Kind.

 

 

 

 

 

4.     Organisation und Weiterentwicklung

 

 

 

Die Information und der Austausch über Inhalt und Ziele der Erziehungsvereinbarung müssen gewährleistet sein. Außerdem sollte es nicht versäumt werden, die Vereinbarung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Praxisnähe kritisch zu hinterfragen bzw. weiterzuentwickeln.

 

 

 

Deshalb beschließen wir:

 

 

 

·         Auf Elternversammlungen und in Klassengesprächen werden die Verhaltensregeln einmal jährlich in allen Jahrgängen zum Gegenstand einer Information und Diskussion gemacht.

 

·         Auf einer schulischen Dienstbesprechung wird die Erziehungsvereinbarung einmal jährlich reflektiert und ggf. weiterentwickelt.

 

·         Die unterschriebenen Erziehungsvereinbarungen werden in der Schülerakte gesammelt und sind für alle vier Schuljahre gültig.

 

 

 

 

 

Die Erziehungsvereinbarung wurde auf der Gesamtkonferenz am 05.06.2019 beschlossen.