Schulordnung
der Marienschule Friesoythe
Regeln sind wichtig,
damit unser Schulalltag gelingt!
Damit wir ans alle an unserer Schule wohl fühlen, wollen wir uns anderen gegenüber so verhalten, wie wir selber gern behandelt werden möchten.
1. Dazu haben wir an der Schule 6 Wohlfühlregeln eingeführt, die ein friedliches und freundliches Miteinander unterstützen.
2. Lehrer-Schüler-Eltern-Vereinbarung
Lehrer, Schüler und Eltern der Marienschule wollen eine vertraute und anregende Lernumgebung schaffen, in der alle Schüler trotz unterschiedlicher Voraussetzungen gern und angstfrei am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilnehmen.
2.1 Lehrer*innen und päd. Mitarbeiterinnen
Als Lehrkraft und päd. Mitarbeiterin der Marienschule
2.2 Eltern / Erziehungsberechtigte
2.3 Schüler
Als Schüler der Marienschule werde ich mich anstrengen:
Die Lehrer haben die Verantwortung für mich, deshalb beachte ich ihre Anweisungen.
3. Maßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Absprachen und Verhaltensregeln
Absprachen und Regeln können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie auch eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Maßnahmen greifen, wenn gegen Vereinbarungen verstoßen wird:
· Versäumtes muss zu Hause oder nach dem Unterricht in der Schule nachgeholt werden / Eltern werden über den Hausaufgabenplaner über Versäumtes informiert.
· Gegenstände werden eingesammelt und können von Eltern wieder abgeholt werden.
· Verschmutzungen säubern Kinder selber, Schäden müssen von Eltern ersetzt werden, bei grobem Verstoß erfolgt Strafanzeige.
· Eventuell klasseninterne Konsequenzen, die mit dem Schüler vereinbart sind, z.B. zeitlich begrenztes Pausenverbot.
· bei Vergehen gegen die Wohlfühlregeln müssen Schüler*innen den Reflexionsbogen ausfüllen. Diese wirken sich negativ auf die Bewertung des Sozialverhaltens bzw. Arbeitsverhaltens im Zeugnis aus.
· Beim 3. Reflexionsbogen erfolgt ein Nachsitzen am folgenden Freitag in der 5. bzw. 6. Stunde.
· Beim 4. Reflexionsbogen wiederholt sich das Nachsitzen.
· Beim 5. Reflexionsbogen erfolgt ein Elterngespräch in der Schule.
· Bei akuten Vergehen werden die Eltern benachrichtigt und müssen ihr Kind sofort von der Schule abholen.
Unterschrift Lehrer*innen: Ich akzeptiere die Erziehungsvereinbarung und bespreche sie im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern.
Unterschrift Erziehungsberechtigte: Ich akzeptiere die Erziehungsvereinbarung und bespreche sie zu Hause mit meinem Kind.
4. Organisation und Weiterentwicklung
Die Information und der Austausch über Inhalt und Ziele der Erziehungsvereinbarung müssen gewährleistet sein. Außerdem sollte es nicht versäumt werden, die Vereinbarung in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit und Praxisnähe kritisch zu hinterfragen bzw. weiterzuentwickeln.
Deshalb beschließen wir:
· Auf Elternversammlungen und in Klassengesprächen werden die Verhaltensregeln einmal jährlich in allen Jahrgängen zum Gegenstand einer Information und Diskussion gemacht.
· Auf einer schulischen Dienstbesprechung wird die Erziehungsvereinbarung einmal jährlich reflektiert und ggf. weiterentwickelt.
· Die unterschriebenen Erziehungsvereinbarungen werden in der Schülerakte gesammelt und sind für alle vier Schuljahre gültig.
Die Erziehungsvereinbarung wurde auf der Gesamtkonferenz am 05.06.2019 beschlossen.